Rechtsprechung
LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
SGB III § 57 vom 19.11.2004
Arbeitslosenversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitslosenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Überbrückungsgeld bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kein Gründungszuschuss für Tauchschule auf Mallorca
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufhebung sog. Überbrückungsgeldes / Gründungszuschuss, Bundesagentur für Arbeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Überbrückungsgeld - Tauchschule in Spanien nicht förderfähig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzung für den Erhalt von Überbrückungsgeld ist Wohnsitz in Deutschland - Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien
Verfahrensgang
- SG Gießen, 17.10.2014 - S 20 AL 293/11
- LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 104/09
Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland - …
Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Bei einem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht kein Anspruch auf Überbrückungsgeld (Aufgabe der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09).Es sei daher nicht ausreichend, dass durch die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit in Deutschland beendet werde (entgegen Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09, Juris).
Im Übrigen sei der vom Sozialgericht geforderte territoriale Bezug nach der Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09, Juris) nicht erforderlich.
Der Senat gibt außerdem in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 2013 (Az.: B 11 AL 5/12 R, Juris) seine bisherige Rechtsprechung zum Gründungzuschuss auf, nach der auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland zu einem Anspruch auf Überbrückungsgeld führen kann (Senatsurteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09, Juris, Rdnrn. 27 ff.).
- BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im …
Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 6. März 2013, Az.: B 11 AL 5/12 R, SozR 4-1200 § 30 Nr. 8) setze ein Anspruch nach § 57 SGB Ill in der ab 1. August 2006 geltenden Fassung (Gründungszuschuss) voraus, dass die betroffene Person einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in der Bundesrepublik Deutschland habe (Territorialitätsprinzip).Der Senat gibt außerdem in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 2013 (Az.: B 11 AL 5/12 R, Juris) seine bisherige Rechtsprechung zum Gründungzuschuss auf, nach der auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland zu einem Anspruch auf Überbrückungsgeld führen kann (Senatsurteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09, Juris, Rdnrn. 27 ff.).
- BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94
Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt
Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Entscheidend seien die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; der Wohnsitz liege dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse habe (BSG, Urteil vom 28. Mai 1997, Az.: 14/10 RKg 14/94, SozR 3- 5870 § 2 Nr. 36, SozR 3-1200 § 30 Nr. 19, SozR 3-1200 § 30 Nr. 19). - BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit …
Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Diese beiden Leistungen seien wiederum nicht mit dem Existenzgründungszuschuss nach § 4211 SGB III in der Fassung vom 23. Dezember 2002 vergleichbar, weil für den Existenzgründungszuschuss nach der vorgenannten Vorschrift weder die Prüfung einer Erfolgsaussicht noch eine Zweckbindung zur sozialen Sicherung vorgeschrieben sei (BSG, Urteil vom 27. August 2008, Az.: B 11 AL 22/07 R, BSGE 101, 224). - BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96
Anhörung vor Zurückweisung der Berufung
Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14
Eines Einverständnisses der Beteiligten mit dieser Entscheidungsform bedarf es nicht (BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 Rka 97/96 - NZS 1998, 304 [BSG 17.09.1997 - 6 RKa 97/96] ;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 10. A. 2012, § 153 Rn. 14).